Behördliche Kosten

Die nachstehend angeführten Gebühren und Abgaben können zusätzlich zu den Ausbildungskosten in der Fahrschule anfallen.

 Ärztliches Gutachten

Vor der Ersteilung einer Lenkberechtigung muss der Behörde ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden, das besagt, dass der Führerscheinwerber zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Bewerber um die Lenkberechtigung dürfen innerhalb der letzten fünf Jahre bei der ausgewählten Ärztin bzw. dem ausgewählten Arzt nicht in Behandlung bzw. regelmäßiger Betreuung gewesen sein.

 Erste Hilfe Kurs

Wir organisieren einmal pro Monat, eine sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinwerber. Am besten Sie melden sich gleich zu Beginn Ihrer Fahrausbildung bei unserem Büroteam für Ihren Kurs an. Die Kursgebühr von Euro 59,00  ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Für die zahlreichen praktischen Übungen empfehlen wir bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe.

 Bewilligung für Übungs- oder Ausbildungsfahrten

  • Bei Übungsfahrten je Begleitperson Euro 40,10

  • Bei Ausbildungsfahrten je Begleitperson Euro 42,90

 Prüfgebühren

Für die Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung sind je nach Führerscheinklasse bzw. Pürfungsmodul verschiedene behördliche Gebühren zu bezahlen. 

  • Computerprüfung je Modul Euro 5,50

  • Praktische Prüfung Klassen A1, A2, A, B, BE, F: Euro 60,00

  • Praktische Prüfung alle andern Klassen: Euro 90,00
    Wird gleichzeitig auch die Prüfung für die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (C95, D95) absolviert, werden Euro 180,00 verrechnet.

 Führerscheinausstellung

  • Ersterteilung der Lenkberechtigung: Euro 60,50 ausgenommen Heereslenkberechtigungen

  • Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen: Euro 49,50

  • Ausstellung eines Duplikates: Euro 49,50
    Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung: Euro 49,50
    Ausgenommen sind davon aber Verlängerungen aufgrund der verpflichtenden ärztlichen Befristung von Führerscheinen der Klassen C1, C, D1 oder D. Dafür wird nur ein Kostenersatz für die Scheckkarte verrechnet: Euro 12,50 bzw. ab 1. September 2019 Euro 13,40